Antrag auf Förderung von regenerativer Gebäudetechnik

nach Richtlinie der StädteRegion Aachen

Vorab-Checkliste für den Antrag auf Förderung von regenerativer Gebäudetechnik


Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie
vertraut.


www.staedteregion-aachen.de/regenerativ


Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob lhnen die nachfolgenden Unterlagen
vorliegen:

  • IBAN (Kontonummer auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll)
  • Steueridentifikationsnummer
  • Die Schlussrechnung zu der beantragten Maßnahme mit den förderrechtlich relevanten Daten
  • Die von der Fachunternehmung ausgefüllte Fachunternehmensbescheinigung
  • Einen Nachweis über das Baujahr des Gebäudes (z.B. Bauantrag, Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid)
  • Bei Beantragung einer Innovationsförderung Wärmepumpe-Kombination Photovoltaik:
    • ein Foto des Zählerschrankes mit lesbarer Zählernummer
  • Bei Beantragung einer Förderung für ein Thermografiegutachten:
    • Nachweis über die Qualifikation des /der Thermograf_in gem. Ziffer 2.3.4 der Richtlinie
    • Beifügung des Thermografiegutachtens, dieses sollte mindestens die Thermografieaufnahmen und den Thermografiebericht enthalten
  • Bei Beantragung des Bonus für ganzheitliche Maßnahmen:
    • Bewilligungsbescheid über die gem. BEG EM geförderte weitere Einzelmaßnahme

Der Bescheid wird Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.

Ihre Daten

Eine Antragstellung ist nicht möglich

Vertreten durch:

Antragstellende Person ist nicht volljährig.

Kontakt

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Sollten Sie in den nächsten 24 Stunden keine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail Postfach erhalten, wenden Sie sich bitte an foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de

Kontoverbindung - Bitte geben Sie das Konto an, auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll
Anschrift der förderfähigen Immobilie

Anlagen auf gemieteten oder gepachteten Flächen sind von einer Förderung ausgeschlossen (ZIff. 2.4.1). Eine Antragstellung ist nicht möglich

Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2015 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. (Ziff. 3.2)

Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2015 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. (Ziff. 3.2)

Angaben zur der/den installierten Anlage(n) bzw. durchgeführten Maßnahmen

Austausch einer fossilen Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung gegen

eine Wärmepumpe

eine Pelletheizung

Förderfähig sind Neuinstallationen (Ziffer.2).

 Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Förderfähig ist der Austausch von fossilen Heizungsanlagen als Hauptwärmeerzeuger (Ziffer. 2.1).

 Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Austausch einer Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung gegen eine Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination

Förderfähig sind Neuinstallationen (Ziffer.2).

Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Mit dem Energieversorger kein gesonderter Wärmepumpentarif besteht (Ziffer. 2.1.4).

Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Solarthermische Anlagen (einschließlich PVT-Anlagen) ab einer Fläche von mehr als 8 m² zur Reduktion des Energieverbrauchs

Förderfähig sind Neuinstallationen (Ziffer.2).

 Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Ab einer Fläche von mehr als 8 m² (Ziffer. 2.2.1).

Eine Antragstellung ist nicht möglich

Erweiterung einer bestehender Solarthermieanlage mindestens um 4 m² zur Reduktion des Energieverbrauchs
Erweiterung der Kollektorengesamtfläche

Bei Erweiterung bestehender Anlagen mindestens um 4 m²

Eine Antragstellung ist nicht möglich

Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer

Förderfähig sind Neuinstallationen (Ziffer.2).

 Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Nachrüstung von Lüftungsanlagen

Förderfähig sind Neuinstallationen (Ziffer.2).

 Eine Antragstellung ist nicht möglich.

Anlagen

Achten Sie bitte bei den Upload-Feldern auf die Option "weitere hinzufügen"

Bei Bedarf - Anmerkungen/ Erläuterungen

Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter

www.staedteregion-aachen.de/regenerativ

Erklärung