nach Richtlinie der StädteRegion Aachen
Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie vertraut.
www.staedteregion-aachen.de/regenerativ
Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob lhnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen:
Der Bescheid wird Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.
Personengesellschaft
u.a. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), Partnergesellschaft (PartG)
Juristische Person privaten Rechts
u.a. eingetragene Vereine (e.V.), Körperschaften, Stiftungen, die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaften
Eine Antragstellung ist nicht möglich
Vertreten durch:
Antragstellende Person ist nicht volljährig.
Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-IdNr, ist eine elfstellige Zahlenreihe, die eine Person dauerhaft mit der Geburt oder dem Umzug nach Deutschland erhält.
Die Steuer-ID steht zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollten Sie die Steuer-ID nicht mehr finden, können Sie sie über das Bundeszentralamt für Steuern erneut anfragen.
Die Steuernummer ist eine 13stellige Zahlenreihe. Sie befindet sich oben rechts auf dem Steuerbescheid.
Der Bescheid wird Ihnen Passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.
Sollten Sie in den nächsten 24 Stunden keine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail Postfach erhalten, wenden Sie sich bitte an foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de
Anlagen auf gemieteten oder gepachteten Flächen sind von einer Förderung ausgeschlossen (ZIff. 2.4.1). Eine Antragstellung ist nicht möglich
Eine Antragstellung ist nicht möglich.
Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2015 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. (Ziff. 3.2)
eine Wärmepumpe
eine Pelletheizung
Förderfähig sind Neuinstallationen (Ziffer.2).
Förderfähig ist der Austausch von fossilen Heizungsanlagen als Hauptwärmeerzeuger (Ziffer. 2.1).
Mit dem Energieversorger kein gesonderter Wärmepumpentarif besteht (Ziffer. 2.1.4).
Ab einer Fläche von mehr als 8 m² (Ziffer. 2.2.1).
Bei Erweiterung bestehender Anlagen mindestens um 4 m²
Achten Sie bitte bei den Upload-Feldern auf die Option "weitere hinzufügen"
Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen.
Formgebundene Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens über die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme der Anlage; dieses Formblatt ist herunterladbar unter www.staedteregion-aachen.de/regenerativ
Es muss nachgewiesen werden, dass vor dem 01.01.2015 der Bauantrag für das Gebäude gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Ideal sind die Bauanträge oder Bauanzeigen.
Alternativer Nachweis, dass das Gebäude vor 2015 bestand, kann der Grundsteuerbescheid sein.
Ein Foto des Zählerschranks aus dem die Zählernummer ersichtlich ist.
Gutachten über das Ergebnis der durchgeführten Maßnahme
Energieberatung
Hier können alle weiteren relevanten Unterlagen hochgeladen werden.
Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter