Investitionskostenförderung für ambulante Dienste

Die StädteRegion Aachen fördert die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind.


Rechtsgrundlage für die Investitionskostenförderung ist der § 12 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit den §§ 23, 24 und 25 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW).  


Alle ambulanten Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, deren Sitz sich in der StädteRegion Aachen befindet, können bis spätestens 1. März eines Jahres einen Antrag auf Investitionskostenförderung stellen. Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Ein neu eröffneter Pflegedienst muss den Antrag bis spätestens 31.12. des Eröffnungsjahres stellen.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Datenschutz

Investitionskostenförderung für ambulante Dienste

Sofern Ihnen die Daten für den/die Berechnungsbogen/Berechnungsbögen bereits vorliegen und Sie diesen bereits ausfüllen möchten, wählen Sie bitte "Ja" aus. 

 

Möchten Sie vorerst nur den Antrag stellen, wählen Sie bitte "Nein" aus. 

Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale in der StädteRegion Aachen


Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach §§ 11 und 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und § 8a SGB XI (APG DVO NRW) für das aktuelle Jahr

Antragsdaten

Antragsteller_in

Anschrift der Trägerin/des Trägers

Auskunft erteilt:

Name und Anschrift der ambulanten Pflegeeinrichtung, für die die Investitionskostenpauschale beantragt wird:

Aufnahme der Tätigkeit der ambulanten Pflegeeinrichtung (Tag/Monat/Jahr):

Bankverbindung der Einrichtung:

Erklärungen und Anlagen

Erklärungen

Anlagen

  • Testat einschließlich Berechnung der Investitionskostenpauschale für den oben aufgeführten Dienst,
  • Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 Sozialgesetzbuch XI, sofern dieser noch nicht vorliegt oder zwischenzeitlich gegenüber der bereits vorliegenden Fassung Änderungen eingetreten sind,
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung/Vollmacht sofern Änderungen eingetreten sind.

Die Anlagen reichen Sie bitte anschließend online ein (Upload-Link in der Bestätigungs-E-Mail).

 

Sofern eine Online-Übermittlung im Einzelfall nicht möglich ist, kann die Einreichung ausnahmsweise auch postalisch (für bestehende Dienste (Folgeantrag) bis zum 01.05.2026) erfolgen an:

 

StädteRegion Aachen

Amt für Soziales und Senioren

A 50.7/ Planung und Beratung

Zollernstr. 10

52070 Aachen

Durch Drücken der "senden" Taste wird der Antrag gesendet.

Das Formular wird ohne Unterschrift versendet und ist ohne diese gültig.

Berechnungsbogen und Testat für das Jahr 2025

 

Bei Änderungen in der Vergütungshöhe im Laufe des Vorjahres bitte für jeden Zeitraum einen separaten Berechnungsbogen ausfüllen.

Weitere Berechnungsbögen können am Ende des Berechnungsbogens über das grüne Plus hinzugefügt werden.    

Daten der Einrichtung

Der ambulante Pflegedienst  

zu Lasten der Pflegekassen/ Beihilfestellen folgende Beträge abgerechnet:

für stundenweise Abrechnung:

In der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI hat der Pflegedienst im oben genannten Zeitraum 

 

€

und einen zusätzlichen Punktwert für die Finanzierung der Pflegeberufeumlage (PBU) in Höhe von 0,00449 erzielt.

(Bitte zutreffendes ankreuzen)

 

Für den Fall, dass Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet wurde:

für Verhinderungspflege durch Fachkraft.

für Verhinderungspflege durch Nichtfachkraft.

Berechnung

Die Umrechnung der - entsprechend den oben genannten Ausführungen - mit den Pflegekassen abgerechneten Leistungen in Punkt a) bis e) führt zu folgendem Ergebnis:

Punkte

 

Punkte

 

Umrechnung der Gesamtpunkte auf Leistungsstunden:

 

=

 

=

Ermittlung der Leistungsstunden bei stundenweiser Abrechnung

Die Investitionskostenpauschale ergibt sich aus der Summe der im genannten Zeitraum abgerechneten Leistungsstunden mal 2,15 Euro



Mit Betätigung der Schaltfläche „Senden“ werden Antrag und Berechnungsbogen digital übermittelt und automatisch als PDF erstellt.

Der Testatvordruck ist in der PDF enthalten.

 

Der Versand erfolgt ohne Unterschrift.

Das unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Testat reichen Sie bitte anschließend online ein (Upload-Link in der Bestätigungs-E-Mail).

 

Sofern eine Online-Übermittlung im Einzelfall nicht möglich ist, kann die Einreichung ausnahmsweise auch postalisch (für bestehende Dienste (Folgeantrag) bis zum 01.05.2026) erfolgen.

Postalische Übermittlung an:

 

StädteRegion Aachen
Amt für Soziales und Senioren

A 50.7/ Planung und Beratung
Zollernstr. 10
52070 Aachen

StädteRegion Aachen

Der Städteregionsrat

Amt für Soziales und Senioren

A 50.7/ Planung und Beratung

Zollernstr. 10

52070 Aachen

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