Checkliste
Antragstellende Person
Kontodaten
Angaben zur installierten Anlage
Antragsunterlagen
Erklärungen

Antrag auf Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

nach Richtlinie der StädteRegion Aachen

Vorab Checkliste für den Antrag auf Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen.

 

Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie vertraut

  • https://www.staedteregion-aachen.de/steckerphotovoltaik

 

 

Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen.

  • IBAN (Kontonummer auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll)
  • Vollständiger Kaufbeleg oder Rechnung auf Ihren Namen als antragstellender Person; eine Bestellbestätigung reicht nicht aus
  • Ein Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung)
  • das Schreiben der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) mit der Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk (Anschreiben und Anlage)

  • Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage

Der Bescheid wird Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.

Leider sind nur Anlagen förderfähig, die nicht gebraucht, nicht geleast und nicht gemietet sind.

Ihre Daten

Antragstellende Person ist nicht volljährig.

Keine Antragsberechtigung

Kontakt

Der Bescheid wird Ihnen Passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.

Sollten Sie in den nächsten 24 Stunden keine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail Postfach erhalten, wenden Sie sich bitte an foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de

Kontoverbindung - Bitte geben Sie das Konto an, auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll
Angaben zu der installierten Steckerphotovoltaikanlage

Wann wurde die Anlage gekauft?

Wann wurde die Anlage aufgebaut?

Anlagen

ALLE Seiten der Rechnung oder des Kaufbelegs. Was wurde wann, bei wem, für welchen Preis gekauft. Eine Bestellbestätigung reicht nicht aus.

Einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung). Beim Kontoauszug muss der Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin erkennbar sein.

Schreiben der Bundesnetzagentur an Sie, mit dem Ihnen die Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk übersandt wurde.

Die Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk. Diese zeigt tabellarisch die Daten, die im Marktstammdatenregister veröffentlicht werden. Das wurde Ihnen als Anlage zu einem Schreiben von der Bundesnetzagentur übersendet.

Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter

https://www.staedteregion-aachen.de/steckerphotovoltaik

Erklärung
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