nach Richtlinie der StädteRegion Aachen
Vorab Checkliste für den Antrag auf Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen.
Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie vertraut
Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen.
das Schreiben der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) mit der Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk (Anschreiben und Anlage)
Der Bescheid wird Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.
Leider sind nur Anlagen förderfähig, die nicht gebraucht, nicht geleast und nicht gemietet sind.
Antragstellende Person ist nicht volljährig.
Keine Antragsberechtigung
Der Bescheid wird Ihnen Passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.
Sollten Sie in den nächsten 24 Stunden keine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail Postfach erhalten, wenden Sie sich bitte an foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de
Wann wurde die Anlage gekauft?
Wann wurde die Anlage aufgebaut?
ALLE Seiten der Rechnung oder des Kaufbelegs. Was wurde wann, bei wem, für welchen Preis gekauft. Eine Bestellbestätigung reicht nicht aus.
Einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung). Beim Kontoauszug muss der Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin erkennbar sein.
Schreiben der Bundesnetzagentur an Sie, mit dem Ihnen die Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk übersandt wurde.
Die Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk. Diese zeigt tabellarisch die Daten, die im Marktstammdatenregister veröffentlicht werden. Das wurde Ihnen als Anlage zu einem Schreiben von der Bundesnetzagentur übersendet.
Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter
https://www.staedteregion-aachen.de/steckerphotovoltaik