nach Richtlinie der StädteRegion Aachen
Vorab Checkliste für den Antrag auf Förderung von steckerferftigen Photovoltaikanlagen.
Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie vertraut
Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen.
Eine Kopie der Registrier-/Anmeldebestätigung der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur
Der Bescheid wird Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.
Leider sind nur Anlagen Förderfähig, die nicht gebraucht, nicht geleast und nicht gemietet sind.
Antragstellende Person ist nicht volljährig.
Der Bescheid wird Ihnen Passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.
Wann wurde die Anlage gekauft?
Wann wurde die Anlage aufgebaut?
Scan der Vorderseite des Ausweises
Scan der Rückseite des Ausweises
Die Kaufbeleg(e), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen
Einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung)
Ein Scan der Anmeldebestätigung bzw. Registrierbestätigung der "steckerfähigen Erzeugungsanlage" beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur
Das mit der Anmeldebestätigung auf zweiter Seite erhaltene Datenblatt (Übersicht über die Einträge)
Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter
https://www.staedteregion-aachen.de/steckerphotovoltaik