Antrag auf Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

nach Richtlinie der StädteRegion Aachen

Vorab Checkliste für den Antrag auf Förderung von steckerferftigen Photovoltaikanlagen.

 

Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie vertraut

 

 

Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen.

  • IBAN (Kontonummer auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll)
  • Ein Ausweisdokument
  • Rechnung auf Ihren Namen als Antragsteller
  • Ein Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung)
  • Eine Kopie der Registrier-/Anmeldebestätigung der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur

  • Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage

Der Bescheid wird Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.

Leider sind nur Anlagen Förderfähig, die nicht gebraucht, nicht geleast und nicht gemietet sind.

Ihre Daten

Antragstellende Person ist nicht volljährig.

Anschrift der förderfähigen Immobilie
Kontakt

Der Bescheid wird Ihnen Passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.

Kontoverbindung Bitte geben Sie die Kontoverbindung an, auf das die Fördersumme überwiesen werden soll
Angaben zu der installierten Steckerphotovoltaikanlage
Anlagen

Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter

https://www.staedteregion-aachen.de/steckerphotovoltaik

Erklärung